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Magazinkauf

Wegleitung für Magazinkäufe

Für den Kauf von Feuerwaffenmagazinen mit hoher Ladekapazität wird eine behördliche Erlaubnis benötigt. Dies betrifft Magazine für Faustfeuerwaffen mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss (Pistolenmagazine) und Magazine für Handfeuerwaffen mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss (Gewehrmagazine). Durch den Käufer muss der Nachweis erbracht werden, dass er im rechtmässigen Besitz der entsprechenden Waffe ist. Als Nachweis gilt eines der folgenden Dokumente:

  • Waffenerwerb vor dem 15.08.2019: Kantonale Besitzbestätigung für den Altbestand
  • Waffenerwerb nach dem 15.08.2019: Ausnahmebewilligung "klein" ausgestellt durch kantonales Waffenbüro (Feuerwaffe mit Ladevorrichtung mit hoher Kapazität)
  • Waffenerwerb nach dem 15.08.2019 (nur Stgw90): Dienstbüchlein mit Eintrag, dass die persönliche Ordonnanzwaffe am Ende der Dienstzeit in Privatbesitz übernommen wurde

Hinweis
  • Ein WES (Waffenerwerbsschein) ist als Besitzbestätigung nicht ausreichend.
  • Das Dienstbüchlein reicht nicht als Besitzbestätigung aus, wenn die Waffe für die Dauer der Dienstzeit leihweise abgegeben wird.
  • Die auf der Besitzbestätigung aufgeführte Waffe muss mit dem zu erwerbenden Magazintyp übereinstimmen.
  • Die erforderlichen Dokumente müssen bei jeder Bestellung eingereicht werden.
  • Mit dem Einreichen der Dokumente wird bestätigt, dass man zum Zeitpunkt des Erwerbs im rechtmässigen Besitz der Waffe ist.

Bestellablauf

1. Sie bestellen online die gewünschten Artikel
2. Wir senden Ihnen nach Erhalt eine Email mit den Informationen zum Magazinkauf
3. Sie senden uns eine Kopie eines der oben genannten Dokumente
4. Wir liefern Ihnen die gewünschte Bestellung